Die Glasversicherung
Eine Glasversicherung wird oft zusätzlich zu einer Hausratversicherung angeboten. Eine Absicherung gegen Glasbruch macht jedoch nur sehr selten Sinn.
Glas ist Grundsätzlich in der Hausratversicherung enthalten, aber viele Versicherer Beschränken die Absicherung auf Brand, Explosion und Blitzschlag!
Sie haben viel kostbares Glas im Haushalt, ein Wintergarten, ein Gewächshaus o.ä.?
Nur dann kann eine Absicherung darüberhinaus nötig sein. Bei dieser sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungsbedingungen auch Schäden an Cerankochflächen, spezielle Verglasungen oder kostbare Gläser decken und nicht nur "einfaches Glas" versichert ist.
Folgende Gegenstände aus Glas oder Kunstoff sind mit einer Glasversicherung abgesichert:
- Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas.
- Kunststoffscheiben- oder Platten (z.B. die Duschkabine).
- Platten aus Glaskeramik.
- Glasbausteine und Profilbaugläser.
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.
- Aquarien und Terrarien.
- Ceran-Kochflächen (nicht bei allen Anbietern bzw. manchmal extra zu versichern).
Nicht versichert dagegen sind:
- Lampen, optische Geräte, Handspiegel sowie Hohlgläser (z.B. Vasen).
- Beschädigungen von Oberflächen/Kanten (Schrammen oder Ausbrüche).
- Defekte Dichtungen bei Mehrscheiben-Gläsern (z.B. bei Isolier-Fenstern).
- Glasbruch durch Kriegsereignisse, Unruhen oder Erdbeben.
- Schäden durch Kernenergie (nach dem Atomgesetz haften die Betreiber
von Kernanlagen für solche Schäden).
Fazit:
Eine Glasversicherung ist nur selten sinnvoll!